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Geschichte

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Fachwerkkirche und Hoher Stein Ostenholz

Entstehung - Verwaltung

Das große Heidegebiet zwischen Fallingbostel, Bergen und Soltau war noch bis vor 1936 landschaftlich und kulturell gesehen, das Herzstück der gesamten Lüneburger Heide. Bot es doch Heidefreunden und Heidewanderern aus nah und fern ein Abbild treulich bewahrter landschaftlicher und kultureller Schönheit, wie wir ihr in solcher Geschlossenheit und Fülle nirgends woanders begegneten. Ausgedehnte Heideflächen, urwüchsige Wacholdersiedlungen, Moore, weite Fichtenwaldungen, Bauernwälder und Heidedörfer prägten das ehemalige gesamte Zentralgebiet der Heide, die Heidmark. Diese Heidmark, eines der landschaftlich schönsten Gebiete der Lüneburger Heide, bot Ausflugsziele in Hülle und Fülle. Aus Hamburg, Hannover und Bremen kamen die Sommerfrischler in ständig steigender Zahl. Doch bereits im Frühjahr 1935 untersagten die Behörden die Fremdenverkehrswerbung für die gesamte Gegend, in der der Truppenübungsplatz entstehen sollte.

Die Anlegung des Truppenübungsplatzes Bergen hat wie kein anderes Ereignis zuvor in die Entwicklung der Landkreise Fallingbostel und Celle eingegriffen. Innerhalb kürzester Zeit veränderten die Landkreise ihr Gesicht. Der Wandel der Heidmark zwischen Bergen und Fallingbostel nahm mit den militärischen Entscheidungen seinen Lauf.

Der Reichswehrminister hatte sich im Rahmen der Prüfung für die Neuanlegung eines Truppenübungsplatzes für zwei Panzerdivisionen für das Gebiet zwischen Soltau-Fallingbostel und Bergen aus folgenden Gründen entschieden:
1. Eignung der hügeligen Landschaft (abwechslungsreiche Topographie) für die neue Panzerausbildung von 2 Divisionen (30.000 Soldaten) auf ca. 25.000 ha.
2. dünne Besiedlung und somit eine schnelle Umsiedlung
3. enge Zusammenarbeit mit den Übungsplätzen in Munster

Die endgültige Umsiedlung von 3.625 Einwohnern von 500 Höfen aus 25 Gemeinden musste bis 1938 abgeschlossen sein. Folgende Ortschaften sollten umgesiedelt werden: Hörsten, Hoppenstedt, Hohne, Hasselhorst, Hohnerode, Manhorn, Lohe, Bredebeck, Gudehusen, Becklingen, Wardböhmen, Bleckmar, Bergen, Belsen, Meißendorf, Wense, Untereinzingen, Obereinzingen, Oberndorfmark, Oerbke, Hartem, Böstlingen, Pröbsten, Fahrenholz, Ettenbostel, Benhorn, Mengdorf, Ostenholz und Oberhode.

Die Landkreise Fallingbostel und Soltau mussten 17,8% ihrer Gesamtfläche und der Landkreis Celle 5,1% der Gesamtfläche abgeben. Viele der betroffenen Gemeinden verloren ihre Selbständigkeit und die Kreisgrenzen Soltau-Fallingbostel-Celle wurden aufgehoben. Für die gesamte militärische Bedarfsfläche des neuen Truppenübungsplatzes Bergen wurde ab 1. August 1938 der Gutsbezirk Platz Bergen gebildet und bis 1945 dem Landkreis Fallingbostel zugeordnet. Der Ankaufswert des gesamten Platzes wurde mit 90 Mill. RM veranschlagt. Am Schluss der Umsiedlung soll die Ankaufsumme jedoch 150 Mill. RM betragen haben.

Doch vor deren Umsiedlung leisteten die Bauern erst einmal Widerstand in vielfältiger Weise. Die Planungsabsichten des Reichswehrministers über die Anlegung eines Truppenübungsplatzes in der Heidmark waren ihnen natürlich nicht verborgen geblieben. Die Bewohner dieses Gebietes wurden unruhig und ließen es an Protestmaßnahmen nicht fehlen. Dies um so mehr, als gerade in dieser Zeit das neue Reichserbhofgesetz durch den Reichsnährstand verkündet war, das den Bauern als Blutsquell der Nation herausstellte und das Schlagwort von „Blut und Boden“ prägte. Die Bauern der Heidmark, welche seit Jahrhunderten auf ihren Höfen sesshaft waren, hatten ihren Besitz in langen Generationen vererbt. Ihr heiligster Grundsatz war, den Hof zu erhalten und das Erbe der Väter verbessert der nächsten Generation zu übergeben. Seine geliebte Heimat wollte man auf keinen Fall widerstandslos preisgeben.

Auf dem „Hohen Stein“, den die Truppenübungsplatzkommandantur Bergen 1938 zum Andenken errichtete, und der heute vor der Kirche in Ostenholz seinen Platz hat, ist zwar von „opferwilligen Heidjern“ zu lesen. Doch opferbereit waren die Bewohner keineswegs, wie ein Schreiben der Bauernvorsteher an den Reichskriegsminister von Blomberg beweist: „Sie glauben, die Bauern des Gebietes Bergen stellen ihre Höfe zur Schaffung des Truppenübungsplatzes Bergen freudig zur Verfügung. Diese Annahme ist völlig irrig ... Zu jedem Opfer sind wir bereit, aber nicht zu diesem.“

Doch aller Widerstand blieb erfolglos. Die Idylle wurde zerstört und die Heidmark wurde Truppenübungsplatz.

Schweren Herzens nahmen die Bauern und ihre Familien Abschied von der Heimat.

Am 1. September 1939 beginnt der Zweite Weltkrieg und mit ihm ein weiteres trauriges Kapitel der Geschichte des Gemeindefreien Bezirks Osterheide: die Geschichte der Kriegsgefangenenlager in Oerbke. In einem ehemaligen Barackenlager für Bauarbeiter, die das benachbarte Truppenlager der Deutschen Wehrmacht in Oerbke errichteten, wird das „Kriegsgefangenen-Mannschafts-Stammlager Stalag XI B Fallingbostel“ eingerichtet. Schon bald nach Beginn des Krieges treffen die ersten polnischen Kriegsgefangenen dort ein. Mit dem Blitzkrieg über Holland, Belgien und Frankreich kommen ab Mai 1940 die ersten belgischen und französischen Kriegsgefangenen ins Stalag XI B; bald auch viele Tausende Kriegsgefangene aus England, Italien, Amerika, Kanada, Jugoslawien und der Tschechoslowakei. Das schwärzeste Kapitel der Geschichte der Lager in Oerbke begann mit dem „Unternehmen Barbarossa“, dem Überfall der Deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion im Juni 1941. Millionen sowjetischer Soldaten wurden durch die Deutsche Wehrmacht in Gefangenschaft genommen. Im damaligen Wehrkreis XI Hannover wird im August 1941 das „Kriegsgefangenen-Mannschafts-Stammlager Stalag 321“ aufgestellt und anschließend in Oerbke für 30.000 sowjetische Kriegsgefangene eingerichtet. Aufgrund der tagelangen Transporte, ohne ausreichende Versorgung, waren die sowjetischen Kriegsgefangenen bei ihrer Ankunft im Lager stark entkräftet. Die katastrophalen Bedingungen im Lager Oerbke sowie die unzureichende Verpflegung hatten zur Folge, dass Hunger, Kälte und Krankheiten, wie Thyphus und Fleckfieber, allein bis zum Frühjahr 1942 etwa 12.000 Tote forderten. Die Zahl der Toten wird insgesamt auf etwa 30.000 geschätzt. Die Bestattung der sowjetischen Kriegsgefangenen erfolgte in Sammelgräbern. Am 16. April 1945 erfolgte die Befreiung der noch verbliebenen ca. 10.000 Kriegsgefangenen im Stalag XI B und Stalag 357 Oerbke durch die britische Armee. Auf der heutigen Kriegsgräberstätte, dem „Friedhof der Namenlosen“, in Oerbke erinnern ein Monument, ein polnischer Gedenkstein, ein russisch-orthodoxes Sandsteinkreuz, ein französischer Gedenkstein, 10 Holzkreuze, 109 Grabsteine mit insgesamt 920 Einzelnamen und eine Bronzene Informationstafel an die schrecklichen Ereignisse des Zweiten Weltkrieges.

Die örtliche Betreuung nimmt der Bezirksvorsteher des Gemeindefreien Bezirks Osterheide in Oerbke wahr, der auch Führungen vor Ort anbietet.

Nach Kriegsende wurden aufgrund eines Beschlusses des Oberpräsidenten der Provinz Hannover der Heeresgutsbezirk Platz Bergen mit Wirkung vom 1. November 1945 aufgehoben, die Flächen des Übungsplatzes in die Gutsbezirke Osterheide (jetzt Landkreis Heidekreis) und Lohheide (Landkreis Celle) aufgeteilt und die Kommunalverwaltung der Oberfinanzdirektion Hannover übertragen. Mit der seit 1951 zunehmenden militärischen Beanspruchung des Truppenübungsplatzes, der zunächst unter britischer Verwaltung stand und erst zum 01.04.1958 unter der Bezeichnung „NATO-Schießplatz Bergen-Hohne“ von der Bundeswehr übernommen wurde, gerieten die wieder besiedelten Ortschaften am Platzrand aber in den Gefahrenbereich des Schießbetriebes und mussten erneut geräumt werden.

1958 hat das Land Niedersachsen mit der Verordnung über die Verwaltung der gemeindefreien Gebiete eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die heute noch gültig ist und die – anders als 1938 – insbesondere eine Teilnahme der Einwohner an der gemeindlichen Verwaltung ihres Gebietes sicherstellt.

Der Aufgabenbereich des gemeindefreien Bezirks entspricht grundsätzlich dem einer Gemeinde. Wie diese ist er in seinem Gebiet unter der Aufsicht des Landkreises Heidekreis Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises mit einer eigenen Verwaltung. Träger aller für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kosten ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als sogenannter „öffentlich-rechtlich-Verpflichteter“ des gemeindefreien Bezirks. Der Gemeindefreie Bezirk Osterheide verfügt in den bewohnten Ortschaften über eine Vielzahl von kommunalen Einrichtungen, Sitz der Verwaltung ist Oerbke. Eine weitere Entwicklung ist insbesondere durch die vorrangige militärische Interessenlage begrenzt. Die Verwaltung des gemeindefreien Bezirks wird von dem von der Bundesfinanzverwaltung vorgeschlagenen und von der Einwohnervertretung gewählten Bezirksvorsteher geleitet. Eine nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und den für Gemeindewahlen maßgeblichen Vorschriften von der Bevölkerung gewählte Einwohnervertretung, deren Rechte in der Verordnung über die Verwaltung Gemeindefreier Bezirke festgelegt sind, wirkt an der Verwaltung mit.


Die BImA als öffentlich-rechtlich Verpflichtete

Zum 01.01.2011 hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mehrere sog. Sondereinrichtungen des Bundes übernommen. Hierzu gehören insbesondere die gemeindefreien Bezirke Osterheide und Lohheide, die einzigen zwei bewohnten von insgesamt 232 gemeindefreien Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland.
Gemeindefreie Bezirke sind Bezirke, die keiner Gemeinde angehören. Der Ursprung dieser Gemeindefreiheit geht bereits auf das Jahr 1935 zurück, als die Wehrmacht hier zur Ansiedlung eines Übungsplatzes 24 Gemeinden aufgelöst und deren Bewohner umgesiedelt hatte. Bereits damals wurde ein sog. Gutsbezirk gegründet, der dann nach dem Krieg in zwei selbstständige Bereiche (Gemeindefreie Bezirke Osterheide und Lohheide) geteilt wurde.
Heute befindet sich hier ein Übungsplatz der NATO mit einer Fläche von rd. 270 km², der mit Übernahme der Liegenschaften des BMVg zum 01.01.2011 von der BImA in ihr Eigentum übernommen wurde.
Hintergrund der Ausgliederung dieser Flächen aus der kommunalen Ordnung sind die besonderen Erschwernisse, die ein so riesiger „Fremdkörper“ im Gemeindegebiet für betroffene Gemeinden mit sich brächte (z.B. Entfall der Grundsteuer, Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit, keine Möglichkeit der Gewerbeansiedlung). Diese Belastungen könnte eine „normale“ Gemeinde wirtschaftlich nicht tragen.
Die BImA ist als Grundstückseigentümerin nach geltendem Landesrecht als öffentlich-rechtlich Verpflichtete dafür verantwortlich, dass den Einwohnern der Bezirke die gemeindlichen Leistungen zur Verfügung stehen, die üblicherweise die Kommunen erbringen (Steuern und Abgaben, Meldewesen, Feuerwehr, Kindergärten). Die BImA stellt das notwendige Personal für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben. Hierzu zählt insbesondere der Bezirksvorsteher, der die Gemeindeverwaltung wie ein Bürgermeister leitet.
Da wegen der besonderen Struktur die Einnahmen der Bezirke nicht zur Deckung der Kosten ausreichen, leistet die BImA Zuschüsse als Deckungsbeitrag.
Anstelle des Gemeinderates gibt es eine sog. Einwohnervertretung.


Ortsgeschichtliche Literatur

Chronik:
Hinrich Baumann, "Die Heidmark - Wandel einer Landschaft: Die Geschichte des Truppenübungsplatzes Bergen"
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Flyer: